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DentalCube

Rahmenvertrag Version 3, Stand 24.10.2026 · AGB Version 1, Stand 24.10.2026

Våra juridiska texter finns endast på tyska.

Rahmenvertrag über die Nutzung von DentalCube

Vertragsparteien

Zwischen

Dental Elements, Einzelunternehmen, Inhaber Christian Penz, Grüner Weg 2, 24896 Treia, Deutschland, USt-IdNr. DE465259043, E-Mail dentalelements24@gmail.com – Betreiber der Plattform DentalCube („DentalCube“)

und

das Dentallabor, Fräszentrum oder die Zahnarztpraxis, das bzw. die diesen Vertrag auf der Plattform annimmt, mit seinen bzw. ihren bei der Registrierung angegebenen und von DentalCube geprüften Angaben (Firma, Rechtsform, Vertretung, Anschrift, USt-IdNr., Handwerksrolle) („Mitglied“). In dem PDF, das das Mitglied bei der Annahme erhält, stehen diese Angaben ausgefüllt.

Präambel

DentalCube ist eine Auftragsbörse, auf der Dentallabore, Fräszentren und Zahnarztpraxen (zusammen „Mitglieder“) Fräs-, SLM-, 3D-Druck- und Lohnfertigungsaufträge untereinander vergeben und übernehmen. DentalCube vermittelt nur, fertigt nichts und legt keine Preise fest. Die Plattform steht ausschließlich Unternehmern mit Sitz in Deutschland offen.

Dieser Rahmenvertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit und wird einmal angenommen. Die Einzelheiten der Nutzung stehen in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) und ihren Anlagen. Zusatzleistungen wie Premium vereinbaren die Parteien gesondert, wenn das Mitglied sie bucht.

§ 1 Vertragsschluss

  1. Das Mitglied nimmt diesen Rahmenvertrag nach der Prüfung durch DentalCube online an, indem es ihn ausdrücklich bestätigt (Kontrollkästchen und Schaltfläche „Vertrag annehmen“). Erst danach wird der Zugang freigeschaltet.
  2. Die Person, die für das Mitglied annimmt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
  3. Vor der Annahme kann das Mitglied den Rahmenvertrag mit den AGB und allen Anlagen als PDF speichern und drucken. DentalCube speichert Zeitpunkt, Fassung und annehmende Person und schickt dem Mitglied sein Exemplar als PDF per E-Mail. Das Mitglied kann es jederzeit unter „Mein Profil“ herunterladen.
  4. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig, aber möglich (Unterschriftsfeld am Ende dieses Rahmenvertrags).

§ 2 Vertragsbestandteile

  1. Mit der Annahme dieses Rahmenvertrags werden in der Fassung, die dem Mitglied bei der Annahme vorliegt, Vertragsbestandteil:
    • die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB),
    • Anlage 1: Fair-Play-Regeln,
    • Anlage 2: Preisliste,
    • Anlage 3: Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO),
    • Anlage 4: Auftragsbedingungen zwischen den Mitgliedern.
  2. Spätere Fassungen der AGB und der Anlagen gelten nur nach § 6.
  3. Zusatzleistungen (derzeit Premium) sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Nutzung. Sie werden erst vereinbart, wenn das Mitglied sie bucht; dann gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Zusatzleistung (z. B. Premium-Bedingungen).
  4. Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt dieser Rahmenvertrag vor den Bedingungen einer Zusatzleistung, diese vor den AGB und die AGB vor den übrigen Anlagen. Für den Datenschutz geht Anlage 3 vor.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten gegenüber DentalCube nicht.
  6. Die Datenschutzerklärung dient nur der Information und ist nicht Vertragsbestandteil.
  7. Die Fair-Play-Regeln (Anlage 1) stimmen wörtlich mit den Regeln auf der Plattform überein und sprechen von „Laboren“; gemeint sind damit alle Mitglieder.

§ 3 Rolle von DentalCube

  1. DentalCube stellt dem Mitglied die Plattform unter www.dentalcube.de/app bereit. Mitglieder stellen dort Arbeiten ein (Auftraggeber) und übernehmen Arbeiten anderer Mitglieder (Auftragnehmer).
  2. Der Vertrag über eine Arbeit (Werk- oder Werklieferungsvertrag) kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. DentalCube ist nicht Vertragspartei, schuldet weder Herstellung noch Lieferung noch Bezahlung und übernimmt keine Gewähr für die Arbeit.
  3. DentalCube legt keine Preise fest und wählt keinen Auftragnehmer aus. Preis, Lieferzeit und Auswahl bestimmen allein die Mitglieder. Bezahlte Leistungen (Premium, Anzeigen) ändern die Reihenfolge der Angebote nicht.

§ 4 Entgelte

  1. Registrierung, Profil, das Einstellen von Aufträgen und das Abgeben von Angeboten sind kostenlos.
  2. Entgelte fallen nur an für die Provision bei Zuschlag (zahlt der Auftragnehmer) und für gebuchte Zusatzleistungen, jeweils nach der Preisliste (Anlage 2) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Neue oder höhere Entgelte gelten nur, wenn das Mitglied ihnen ausdrücklich zustimmt; ohne Zustimmung bleibt es bei den bisherigen Entgelten. Senkungen gelten mit ihrer Mitteilung.

§ 5 Haftung

  1. DentalCube haftet nicht für Qualität, Lieferung oder Bezahlung der Arbeiten zwischen den Mitgliedern und nicht für die Richtigkeit ihrer Angaben. Für die eigene Zulassungsprüfung und die Prüfung von QM-Zertifikaten (AGB § 2) haftet DentalCube nach Nr. 2 und 3. DentalCube muss Inhalte der Mitglieder nicht vorab überwachen, handelt aber, sobald es von Rechtsverstößen erfährt.
  2. DentalCube haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit es eine Garantie übernommen hat.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DentalCube nur, wenn es eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, die die Nutzung der Plattform erst möglich machen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf, z. B. vertraulicher Umgang mit Datensätzen. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. DentalCube strebt hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine ständige Erreichbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
  5. Das Mitglied stellt DentalCube von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten, Dateien oder Vertragsverletzungen beruhen, soweit das Mitglied dies zu vertreten hat, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  6. Diese Regeln gelten auch für Zusatzleistungen.

§ 6 Änderungen der AGB und der Anlagen

  1. Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung: DentalCube kann die AGB sowie die Anlagen 1, 3 und 4 mit Wirkung für die Zukunft nur in diesen Fällen nach dem Verfahren in Nr. 3 und 4 ändern:
    • die Änderung ist wegen einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder einer behördlichen Vorgabe erforderlich und geht nicht weiter als dafür nötig,
    • die Änderung ist rein technisch oder redaktionell (z. B. geänderte Bezeichnungen, Abläufe oder Verweise) und verändert die Rechte und Pflichten des Mitglieds nicht, oder
    • die Änderung regelt eine neue Funktion, deren Nutzung freiwillig ist und die die Nutzung der übrigen Plattform nicht verändert.
  2. Alle anderen Änderungen gelten nur, wenn das Mitglied ihnen ausdrücklich zustimmt; DentalCube bittet darum beim nächsten Anmelden („Geänderte AGB bestätigen“). Dazu gehören insbesondere Änderungen dieses Rahmenvertrags, der Entgelte und der Preisliste (§ 4 Nr. 3), der Haftung, der Laufzeit und der Kündigung sowie jede Änderung, die neue Pflichten des Mitglieds begründet, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu seinem Nachteil verschiebt oder Pflichten von DentalCube einschränkt. Ohne Zustimmung gilt für das Mitglied die bisherige Fassung weiter; DentalCube kann den Vertrag dann nach § 7 Nr. 2 ordentlich kündigen.
  3. Ankündigung: DentalCube teilt Änderungen nach Nr. 1 mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Stellen, den Grund und den Tag des Inkrafttretens und weist auf die Folgen nach Nr. 4 hin.
  4. Widerspruch und Kündigung: Das Mitglied kann einer Änderung nach Nr. 1 bis zu ihrem Inkrafttreten in Textform widersprechen. Widerspricht es nicht, gilt die Änderung ab dem angekündigten Tag. Widerspricht es, gilt für das Mitglied die bisherige Fassung weiter; DentalCube kann den Vertrag dann nach § 7 Nr. 2 ordentlich kündigen. Das Mitglied kann den Vertrag außerdem bis zum Inkrafttreten kostenlos mit Wirkung zum Inkrafttreten kündigen.
  5. Nur vorteilhafte Änderungen (z. B. neue kostenlose Funktionen, niedrigere Entgelte, zusätzliche Rechte des Mitglieds) gelten ab ihrer Mitteilung.
  6. Für neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter gilt Anlage 3 § 6 Nr. 2.
  7. Jede Fassung der AGB und der Anlagen trägt eine Versionsnummer und ein Datum. Alle Fassungen bleiben auf der Plattform abrufbar.

§ 7 Laufzeit, Kündigung, Datenexport

  1. Der Vertrag läuft unbefristet.
  2. Das Mitglied kann jederzeit mit Wirkung zum Monatsende kündigen, DentalCube mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, jeweils in Textform.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere in den Fällen von AGB § 5 Nr. 5.
  4. Ende bei Nichtnutzung: Meldet sich 12 Monate lang niemand mit einem Zugang des Mitglieds an, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. DentalCube weist das Mitglied mindestens 30 Tage und erneut 7 Tage vor dem Ende per E-Mail darauf hin und nennt den Tag des Endes. Meldet sich bis dahin jemand mit einem Zugang des Mitglieds an, läuft der Vertrag weiter. Der Vertrag endet auf diesem Weg nicht, solange das Mitglied Premium gebucht hat, Aufträge des Mitglieds noch laufen oder Rechnungen von DentalCube offen sind. Das Mitglied kann sich jederzeit neu registrieren; es wird dann erneut geprüft und nimmt den Vertrag erneut an.
  5. Mit dem Ende dieses Vertrags enden auch alle Zusatzleistungen. Laufende Aufträge werden zu Ende geführt; bereits entstandene Provisionen und Entgelte bleiben fällig.
  6. Datenexport: Das Mitglied kann seine Daten (Profil, Aufträge, Rechnungen, Bewertungen) jederzeit kostenlos als CSV- oder PDF-Datei exportieren. Nach Vertragsende ist der Export noch 30 Tage möglich. DentalCube verlangt für Export und Wechsel zu einem anderen Anbieter keine Gebühren.
  7. Nach Ablauf dieser 30 Tage löscht DentalCube die Daten des Mitglieds nach der Datenschutzerklärung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für die Aufträge zwischen den Mitgliedern gilt Anlage 4 Nr. 1.
  2. Gerichtsstand: Sind beide Parteien Kaufleute (§ 38 Abs. 1 ZPO), ist Gerichtsstand der Sitz von Dental Elements; DentalCube kann auch am Sitz des Mitglieds klagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sprache: Vertragssprache ist Deutsch. Diesen Vertrag, die AGB, die Anlagen und die Bedingungen der Zusatzleistungen gibt es nur in deutscher Sprache.
  4. Form: Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  5. Teilunwirksamkeit: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  6. Version: Dies ist der Rahmenvertrag in Version 3, Stand 24.10.2026. Maßgeblich ist die Fassung, die dem Mitglied bei Annahme als PDF übermittelt wurde.
  7. Übertragung: DentalCube darf diesen Vertrag einschließlich der AGB, der Anlagen und der Zusatzleistungen mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, die den Betrieb der Plattform übernimmt. DentalCube teilt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform mit; das Mitglied kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
DentalCube Mitglied
Ort, Datum
Name Christian Penz
Unterschrift (optional, siehe § 1 Nr. 4)

Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform DentalCube durch Mitglieder, die den Rahmenvertrag über die Nutzung von DentalCube angenommen haben. Sie sind nach § 2 des Rahmenvertrags dessen Bestandteil. Änderungen kündigt DentalCube nach § 6 des Rahmenvertrags mindestens sechs Wochen vorher an; ein neuer Vertragsschluss ist dafür nicht nötig. Version 1, Stand 24.10.2026.

§ 1 Die Plattform

  1. Die Auftragsbörse ist nur für geprüfte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar; öffentlich zeigt DentalCube nur Beispiele.
  2. Die Angebote werden nach Preis, Lieferzeit und Bewertung sortiert; das Mitglied kann die Sortierung wählen. Angebote von Mitgliedern, die der Auftraggeber selbst als Favorit markiert hat, zeigt DentalCube ihm zuerst an. DentalCube erklärt auf der Plattform, nach welchen Kriterien die Standardsortierung erfolgt. Bezahlte Leistungen (Premium, Anzeigen) ändern die Reihenfolge nicht. Anzeigen sind als „Anzeige“ gekennzeichnet und nennen den Werbenden.
  3. DentalCube stellt Funktionen bereit, die den Ablauf unterstützen: Auftrags-Assistent, Dateiübertragung, Nachrichten, Bewertungen und Beanstandungen. Diese Funktionen ändern nichts daran, dass DentalCube nicht Partei der Aufträge ist (§ 3 des Rahmenvertrags).

§ 2 Zulassung und Freischaltung

  1. Zugelassen sind gewerbliche Dentallabore, Fräszentren und Zahnarztpraxen mit eigenem Praxislabor mit Sitz in Deutschland. Zahnarztpraxen nehmen nur als Auftraggeber teil; als Auftragnehmer nur mit Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle, weil ein Praxislabor sonst nur für eigene Patienten fertigen darf.
  2. Das Mitglied weist vor der Freischaltung nach:
    • Gewerbe: Eintragung in die Handwerksrolle (Zahntechniker) bzw. Approbation bei Praxislaboren,
    • Steuer: USt-IdNr. (Prüfung über VIES),
    • Verantwortliche Person: Name, Qualifikation (z. B. Zahntechnikermeister),
    • Medizinprodukte (für Auftragnehmer): Erklärung, dass es die Pflichten als Hersteller von Sonderanfertigungen nach der MDR erfüllt (u. a. Erklärung nach Anhang XIII, Meldung schwerwiegender Vorkommnisse); wer implantierbare Sonderanfertigungen der Klasse III herstellt, gibt seine Anzeige nach § 4 Abs. 2 MPDG an.
  3. Angaben für die Steuermeldung: Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung trägt das Mitglied nach der Freischaltung im Profil nach. DentalCube braucht sie, soweit es als Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Angaben zu Anbietern und ihren Umsätzen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern melden muss. Ob und mit welchen Angaben ein Mitglied gemeldet wird, richtet sich nach dem PStTG; das Gesetz nimmt bestimmte Anbieter von der Meldung aus. Liefert das Mitglied sie trotz zweier Erinnerungen nicht, kann DentalCube die Nutzung nach § 5 Nr. 5 einschränken.
  4. DentalCube prüft jeden Eintrag von Hand. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Das Mitglied bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer (§ 14 BGB) zu handeln.
  5. Das Mitglied hält seine Angaben aktuell und meldet Änderungen innerhalb von 14 Tagen.
  6. Jedes Mitglied erhält einen Hauptzugang und kann bis zu 5 persönliche Zugänge für eigene Mitarbeiter anlegen und wieder löschen, die für das Mitglied handeln dürfen. Zugangsdaten sind persönlich und geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Das Mitglied haftet für das Handeln aller Personen, die seine Zugänge nutzen, wie für eigenes. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert es DentalCube sofort.
  7. QM-Zertifikate: Das Mitglied kann Zertifikate nach ISO 13485 oder ISO 9001 hochladen, die eine akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgestellt hat (z. B. akkreditiert durch die DAkkS oder eine andere nationale Akkreditierungsstelle in der EU). Andere Nachweise kann das Mitglied in seinem Profil beschreiben; sie werden nicht als geprüft angezeigt. DentalCube prüft nur, ob das Dokument zum Mitglied gehört, von wem es ausgestellt ist und bis wann es gilt, und zeigt dann „QM-Zertifikat geprüft am …, gültig bis …“ an. Eine Aussage über die Qualität der Arbeiten ist damit nicht verbunden. Läuft das Zertifikat ab, entfällt die Anzeige.

§ 3 Ablauf eines Auftrags

  1. Einstellen: Der Auftraggeber beschreibt die Arbeit vollständig über den Auftrags-Assistenten (Produkt, Material, Menge, Liefertermin, Lieferadresse) und lädt die Konstruktionsdaten hoch. Er ist für Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
  2. Preise und Mindest-Auftragswert: Die Preise bestimmen allein die Mitglieder. DentalCube macht keine Preisvorgaben. Jeder Auftragnehmer kann in seinem Profil einen eigenen Mindest-Auftragswert festlegen; Aufträge darunter werden ihm nicht angezeigt.
  3. Vergabearten: Der Auftraggeber wählt Auktion, Preisvorschlag oder Sofort-Zuschlag oder bietet den Auftrag als Direktauftrag einem seiner Stammpartner an, ohne Börse. Für Direktaufträge gelten dieselben Bedingungen und dieselbe Provision wie für alle anderen Aufträge. Alle Preise verstehen sich netto inklusive Material und Lieferung. Der Preis für die Herstellung enthält das Material (ein Gesamtpreis, keine Einzelpositionen); die Lieferung wird getrennt ausgewiesen.
  4. Angebote: Der Auftragnehmer bietet nur, wenn er Kapazität hat. Er kann ein Angebot bis zum Zuschlag zurückziehen. Gebote auf eigene Aufträge, auch über einen zweiten Zugang oder durch Dritte, sind verboten und unwirksam.
  5. Zuschlag: Der Zuschlag ist die Annahme des Angebots. Mit ihm kommt der Vertrag zwischen den beiden Mitgliedern zustande. Beim Sofort-Zuschlag ist der eingestellte Auftrag zum genannten Festpreis das verbindliche Angebot des Auftraggebers; der Vertrag kommt zustande, sobald das erste Mitglied es annimmt. Der Auftraggeber weist im Festpreis die enthaltenen Lieferkosten aus. Beim Direktauftrag kommt der Vertrag zustande, sobald der Stammpartner ihn annimmt. Erst danach kann der Auftragnehmer die Dateien herunterladen.
  6. Abbruch durch den Auftraggeber:
    • In den ersten 10 Minuten nach dem Einstellen jederzeit ohne Grund; danach ohne Grund, solange keine Angebote vorliegen.
    • Liegen schon Angebote vor, nur mit sachlichem Grund (z. B. Patient hat die Behandlung abgebrochen, Konstruktionsfehler in den eigenen Daten). Der Grund ist anzugeben und wird den Mitgliedern mit Angebot angezeigt. DentalCube kann wiederholte Abbrüche ohne nachvollziehbaren Grund nach § 5 ahnden.
    • Nach dem Zuschlag gilt nicht mehr diese Regel, sondern das zwischen den Mitgliedern vereinbarte bzw. gesetzliche Recht.
  7. Lieferung und Empfang: Der Auftragnehmer liefert wie vereinbart und meldet Verzögerungen sofort über die Auftragsseite. Der Auftraggeber prüft die Lieferung zeitnah und bestätigt den Empfang auf der Auftragsseite.
  8. Störung beim Datentransfer: Kann ein Datensatz wegen einer Störung der Plattform nicht hoch- oder heruntergeladen werden, melden die Mitglieder dies DentalCube über den Support oder per E-Mail an dentalelements24@gmail.com. Dauert die Störung länger als 4 Stunden oder droht ein vereinbarter Liefertermin zu verstreichen, dürfen die beiden Mitglieder den Datensatz für diesen Auftrag auf einem anderen sicheren Weg austauschen. Das ist kein Verstoß gegen § 4 Nr. 7 oder die Fair-Play-Regeln; der Auftrag bleibt ein Auftrag über DentalCube.
  9. Regeln zwischen den Mitgliedern: Für jeden Auftrag gelten die Auftragsbedingungen (Anlage 4), soweit die beiden Mitglieder im Auftrag oder Angebot nichts anderes vereinbaren. DentalCube wird dadurch nicht Partei des Auftrags.

§ 4 Pflichten der Mitglieder

  1. Ehrliche Angaben: Leistungen, Maschinen, Materialien, QM-Zertifizierungen und Betriebsstruktur im Profil müssen stimmen.
  2. Fachgerechte Ausführung: Der Auftragnehmer fertigt mit den vereinbarten Materialien, fachgerecht und termingerecht. Er hält das für ihn geltende Berufs- und Handwerksrecht ein.
  3. Medizinprodukterecht:
    • Ist der Auftraggeber ein Dentallabor, bleibt er Hersteller der Sonderanfertigung im Sinne der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) gegenüber Zahnarzt und Patient; der Auftragnehmer ist sein Zulieferer.
    • Ist der Auftraggeber eine Zahnarztpraxis, ist der Auftragnehmer Hersteller der Sonderanfertigung und liefert die Erklärung nach Anhang XIII MDR mit.
    • Wer Hersteller ist, ergibt sich aus der MDR nach den tatsächlichen Verhältnissen (Art. 2 Nr. 30 MDR, für Sonderanfertigungen Anhang XIII) und kann nicht abweichend vereinbart werden; die beiden vorstehenden Punkte beschreiben den Regelfall. Vereinbaren können die Mitglieder ergänzende Pflichten zur Mitwirkung, Dokumentation und Lieferung von Angaben. DentalCube ist weder Hersteller noch Händler im Sinne der MDR, weil es die Arbeiten weder herstellt noch liefert.
    • Der Auftragnehmer liefert mit der Arbeit die Angaben, die der Auftraggeber für seine Dokumentation braucht, insbesondere Material, Hersteller und Chargennummern.
    • Jedes Mitglied bewahrt seine eigene Dokumentation selbst auf; DentalCube ist kein Archiv (siehe § 7 Nr. 4).
  4. Selbst fertigen: Der Auftragnehmer fertigt selbst. Ein anderes Mitglied darf er nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.
  5. Pünktlich zahlen: Der Auftraggeber bezahlt die vereinbarte Leistung fristgerecht direkt an den Auftragnehmer.
  6. Fairer Wettbewerb: Absprachen über Preise, Gebote oder die Aufteilung von Aufträgen zwischen Mitgliedern sind verboten, auch über die Nachrichtenfunktion.
  7. Über DentalCube abwickeln: Wer sich über DentalCube gefunden hat, wickelt diesen Auftrag auch über DentalCube ab. Kontaktdaten dürfen nicht in Aufträgen, Angeboten oder Nachrichten veröffentlicht werden, um die Provision zu umgehen. Folgeaufträge: Vergibt ein Mitglied innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Zuschlag zwischen denselben beiden Mitgliedern weitere Arbeiten direkt an das andere, ohne DentalCube, schuldet der Auftragnehmer dafür nur die Provision nach der Preisliste (Anlage 2), so als wäre der Zuschlag über DentalCube erteilt worden. Eine Vertragsstrafe oder ein weiteres Entgelt fällt nicht an. Das gilt nicht, wenn die beiden Mitglieder nachweislich schon vor ihrem ersten Kontakt über DentalCube zusammengearbeitet haben oder der Folgeauftrag nachweislich unabhängig von DentalCube zustande kam. DentalCube muss darlegen, dass zwischen den beiden Mitgliedern in den 12 Monaten davor ein Zuschlag über DentalCube erteilt wurde. Berechnung und Auskunft: Grundlage ist der Netto-Fertigungspreis des Folgeauftrags ohne Lieferkosten; DentalCube berechnet die Provision mit der nächsten Monatsrechnung. Hat DentalCube konkrete Anhaltspunkte für Folgeaufträge, teilt der Auftragnehmer auf Anfrage in Textform innerhalb von 14 Tagen mit, welche Aufträge er im Zeitraum direkt von dem anderen Mitglied erhalten hat, mit Datum und Netto-Fertigungspreis. Als Auskunft genügen Kopien der Rechnungen oder eine Aufstellung mit Datum und Netto-Fertigungspreis je Auftrag. Eine laufende Meldepflicht besteht nicht. Am einfachsten wickeln die Mitglieder Folgeaufträge als Direktauftrag über DentalCube ab (§ 3 Nr. 3).
  8. Sachlicher Umgang: Nachrichten, Gegenvorschläge und Bewertungen bleiben sachlich. Keine Werbung und keine Abwerbung über Nachrichten.

§ 5 Bewertungen, Beanstandungen, Meldungen und Maßnahmen

  1. Bewertungen: Bewerten können sich nur Auftraggeber und Auftragnehmer eines über DentalCube abgeschlossenen Auftrags, jeweils einmal pro Auftrag und innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss. Bewertungen müssen wahr und sachlich sein und sich auf diesen Auftrag beziehen. Der Auftraggeber bewertet den Auftragnehmer nach Qualität, Termintreue und Kommunikation mit je 1 bis 5 Sternen. Bei 1 oder 2 Sternen in einem Kriterium ist eine kurze sachliche Begründung Pflicht; sonst ist ein Kommentar freiwillig. DentalCube erklärt auf der Plattform, wie Bewertungen zustande kommen und angezeigt werden. Der Auftragnehmer bewertet den Auftraggeber nach Datenqualität, Zahlungstreue und Kommunikation nach denselben Regeln.

  2. Stellungnahme und Prüfung: Das bewertete Mitglied kann öffentlich Stellung nehmen. Rügt es eine Bewertung als unwahr oder unzulässig, prüft DentalCube sie, hört das bewertende Mitglied an und entfernt unzulässige Bewertungen.

  3. Beanstandungen: Bei Mängeln, Lieferverzug oder Regelverstößen kann jedes Mitglied über die Auftragsseite eine Beanstandung eröffnen. DentalCube prüft jede Beanstandung und kann vermitteln, entscheidet aber nicht verbindlich über Ansprüche zwischen den Mitgliedern.

  4. Meldungen: Jeder kann rechtswidrige Inhalte oder Regelverstöße über das Meldeformular (Website, Seite „Rechtliches und Meldungen“) oder per E-Mail an dentalelements24@gmail.com melden. DentalCube bestätigt den Eingang und teilt dem Meldenden das Ergebnis mit.

  5. Maßnahmen: DentalCube kann Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder den Zugang sperren, soweit die Maßnahme im Verhältnis zum Verstoß angemessen ist:

    • nach drei bestätigten Beanstandungen innerhalb von 12 Monaten; bestätigt ist eine Beanstandung, wenn DentalCube nach Anhörung beider Seiten einen Regelverstoß feststellt,
    • bei schweren Verstößen, z. B. falschen Angaben zur Zulassung, Eigengeboten, Preisabsprachen, Hochladen von Patientendaten oder Umgehung der Provision, sowie bei einem begründeten Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Plattform; bis der Verstoß oder Verdacht geklärt ist, kann DentalCube die Nutzung des Mitglieds sofort einschränken (siehe die Wirkung der Einschränkung unten), den Zugang aber erst nach Anhörung sperren (Nr. 6),
    • bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung von DentalCube durch eingeschränkte Nutzung, nicht durch Sperrung. Ist die Rechnung nach Fälligkeit unbezahlt, erinnert DentalCube 7 und 14 Tage nach Fälligkeit an die Zahlung und mahnt 21 Tage nach Fälligkeit. Ab der Mahnung zeigt DentalCube dem Mitglied im Kundenbereich einen Hinweis mit der verbleibenden Frist. Zahlt das Mitglied nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mahnung, ist die Nutzung eingeschränkt,
    • wenn die Angaben für die Steuermeldung fehlen (§ 2 Nr. 3).

    Wirkung der Einschränkung: Das Mitglied kann keine neuen Aufträge einstellen und keine neuen Angebote abgeben, Aufträge annehmen oder Zuschläge erteilen. Anmelden, Ansehen, Rechnungen, Profil, der Kontakt zu DentalCube sowie bereits vergebene Aufträge (Datensatz, Lieferung, Bestätigung, Bewertung) bleiben unverändert möglich. Das Konto wird nicht gesperrt. Die Einschränkung endet sofort, wenn der Grund entfallen ist, bei Zahlungsverzug mit der Zahlung der offenen Rechnungen. DentalCube kann sie auf Antrag aussetzen, z. B. bei einem Streit um die Rechnung.

  6. Anhörung, Begründung und Widerspruch:

    • Anhörung: Bevor DentalCube einen Zugang sperrt, teilt es dem Mitglied den Grund mit und gibt ihm Gelegenheit, sich innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Tage) zu äußern. Entfernt DentalCube einen Inhalt oder schränkt es die Nutzung sofort ein, informiert es das Mitglied unverzüglich danach und gibt ihm dann Gelegenheit zur Äußerung. Bei Zahlungsverzug ersetzen Zahlungserinnerungen und Mahnung (Nr. 5) die Anhörung.
    • Begründung: DentalCube teilt jede Maßnahme in Textform mit einer klaren und konkreten Begründung mit, soweit das Gesetz nichts anderes erlaubt. Sie nennt die Maßnahme und ihre Dauer, die Tatsachen, auf denen sie beruht, die verletzte Regel oder das verletzte Gesetz, ob automatisierte Mittel beteiligt waren, und die Rechtsbehelfe des Mitglieds (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act).
    • Widerspruch: Das Mitglied kann innerhalb von sechs Monaten kostenlos über dentalelements24@gmail.com widersprechen; DentalCube entscheidet dann erneut durch eine Person, nicht automatisiert. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt offen.
  7. Kontaktstelle: Zentrale Kontaktstelle für Mitglieder und Behörden ist dentalelements24@gmail.com, Sprachen Deutsch und Englisch.

§ 6 Abrechnung

  1. Zahlung zwischen den Mitgliedern: Auftraggeber und Auftragnehmer rechnen direkt miteinander ab. DentalCube nimmt keine Zahlungen für Aufträge entgegen und haftet nicht für deren Bezahlung.
  2. Provision: Sie entsteht mit dem Zuschlag; ihre Höhe steht in der Preisliste (Anlage 2). DentalCube stellt sie dem Auftragnehmer monatlich in Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Sie entfällt, wenn DentalCube eine Beanstandung des Auftraggebers nach § 5 Nr. 3 als berechtigt bestätigt oder der Auftrag nachweislich nicht geliefert wurde. Sie entfällt auch, wenn beide Mitglieder den Auftrag vor der Lieferung einvernehmlich aufheben und dies auf der Auftragsseite bestätigen; heben dieselben Mitglieder wiederholt Aufträge auf, kann DentalCube die Provision dennoch verlangen und prüfen, ob eine Umgehung nach § 4 Nr. 7 vorliegt. Bereits gezahlte Provision schreibt DentalCube gut und verrechnet das Guthaben mit der nächsten Monatsrechnung. Endet der Vertrag, zahlt DentalCube ein verbleibendes Guthaben innerhalb von 30 Tagen aus.
  3. Zusatzleistungen wie Premium werden nach ihren eigenen Bedingungen abgerechnet, zusammen mit der Monatsrechnung.
  4. Rechnungen kommen per E-Mail als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten).
  5. Preisänderungen gelten nur für künftige Zuschläge bzw. Abrechnungszeiträume und nur mit Zustimmung des Mitglieds (§ 4 Nr. 3 des Rahmenvertrags).
  6. Testphase: Während einer als solche gekennzeichneten Testphase werden keine Provisionen und keine Premium-Entgelte berechnet.
  7. Später möglich: Eine Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister (z. B. Treuhand) führt DentalCube nur nach § 6 des Rahmenvertrags ein.

§ 7 Daten, Dateien und Datenschutz

  1. Keine Patientendaten: Datensätze (STL, PLY, OBJ) enthalten nur, was für die Fertigung nötig ist. Anatomische Daten wie Kiefer- und Modelldaten sind erlaubt. Verboten sind Patientennamen, Geburtsdaten, Fotos, Gesichtsscans und andere Angaben, die einen Patienten erkennbar machen, auch in Dateinamen, Auftragstexten und Nachrichten. Patientenbezogene Unterlagen tauschen die Mitglieder außerhalb von DentalCube aus.
  2. Speicherort und Zugriff: Datenbank, Dateispeicher und Serverfunktionen liegen in Irland. Öffentliche Seiten werden über ein weltweites Auslieferungsnetz bereitgestellt; Dienstleister mit Sitz außerhalb der EU und die Grundlagen für Zugriffe aus Drittländern nennt Anlage 3 § 6. Dateien liegen in einem privaten Speicher; nur das Mitglied mit dem Zuschlag kann sie über einen zeitlich begrenzten Link herunterladen.
  3. Nutzungsrechte: Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Konstruktionsdaten. Der Auftragnehmer nutzt sie nur für diesen Auftrag, gibt sie nicht weiter und löscht sie, wenn er sie nicht mehr braucht und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. nach der MDR) besteht. DentalCube nutzt sie nur, um die Plattform zu betreiben.
  4. Löschung: Datensätze werden 30 Tage nach Abschluss des Auftrags automatisch gelöscht. Jedes Mitglied sichert selbst, was es länger braucht, z. B. für die Dokumentation nach der MDR.
  5. Verschlüsselte Daten: Daten, die das Mitglied Ende-zu-Ende-verschlüsselt speichert (z. B. im Tresor des Kalkulationstools), kann DentalCube nicht lesen; bei vergessenem Passwort sind sie verloren.
  6. Marktvergleich: DentalCube darf Auftragsdaten nur zusammengefasst und anonym für Marktvergleiche nutzen. Diese erscheinen erst ab 10 Mitgliedern, beziehen sich auf abgeschlossene Aufträge und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Mitglieder oder deren künftige Preise zu.
  7. Datenschutz: DentalCube tritt nur als Vermittler auf und erhält keine Patientendaten; das Hochladen von Datensätzen dient allein der einfacheren Abwicklung. Für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie für alles, was DentalCube auf der Plattform veröffentlicht (Auftragsangaben in der Auftragsbörse, Profile, Bewertungen), ist DentalCube eigener Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Für hochgeladene Datensätze und Nachrichten zwischen zwei Mitgliedern verarbeitet DentalCube Daten im Auftrag des Mitglieds; dafür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Anlage 3).
  8. Prüfung vor Veröffentlichung: DentalCube prüft Auftragsangaben und Dateinamen vor der Veröffentlichung automatisch auf Hinweise auf Patientendaten. Bei einem Treffer wird der Auftrag erst veröffentlicht, wenn das Mitglied ihn korrigiert hat oder DentalCube ihn nach Prüfung freigibt.
  9. Auswertung und Kontakt: DentalCube wertet die Angaben der Mitglieder (z. B. Rolle, Leistungen, Maschinen) und deren Nutzung der Plattform (z. B. vergebene und übernommene Arbeiten, Materialien, Premium) aus, um die Plattform weiterzuentwickeln und Mitgliedern passende Funktionen und Angebote von DentalCube zu zeigen, etwa als Hinweis im Konto. Die Auswertung sieht nur DentalCube; Datensätze und Nachrichten werden dafür nicht ausgewertet, und andere Mitglieder erfahren nichts daraus. Zu Werbezwecken kontaktiert DentalCube per E-Mail oder Telefon nur, wenn das Mitglied eingewilligt hat (bei der Anmeldung oder im Profil). Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Nutzung der Plattform und kann jederzeit widerrufen werden. Jede Werbe-E-Mail enthält einen Link zum Abbestellen. Der Auswertung kann das Mitglied jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO), formlos per E-Mail an dentalelements24@gmail.com. Mitteilungen zur Abwicklung des Vertrags (z. B. Zuschlag, Abrechnung, Änderungen der AGB) sind keine Werbung.

Anlage 1 – Fair-Play-Regeln

Die 22 Regeln gelten für alle Labore und sind Bestandteil des Nutzungsvertrags (§ 2 des Rahmenvertrags). Version 3, Stand 24.10.2026. Sie stimmen wörtlich mit den Regeln auf der Plattform überein; bei Widersprüchen gehen der Rahmenvertrag und die AGB vor.

Für alle Labore

  1. Ehrliche Angaben. Leistungen, Maschinen, Materialien, QM-Zertifizierungen und die Struktur des Betriebs müssen stimmen.
  2. Eigene Preise. Jedes Labor bestimmt seine Preise selbst. Wer einen Mindest-Auftragswert möchte, legt ihn in seinem Profil fest; DentalCube gibt keinen vor.
  3. Über DentalCube abwickeln. Wer sich über DentalCube gefunden hat, wickelt diesen Auftrag über DentalCube ab. Arbeiten die beiden Labore in den folgenden 12 Monaten direkt weiter zusammen, fällt für diese Aufträge trotzdem die Provision an (§ 4 Nr. 7 der AGB).
  4. Direktaufträge an Partner. Auftraggeber können einen Auftrag direkt einem ihrer Stammpartner anbieten, ohne Börse. Das Partner-Labor nimmt an oder lehnt ab. Auch Direktaufträge laufen über DentalCube, mit denselben Bedingungen und derselben Provision wie alle anderen Aufträge; einen Rabatt gibt es nicht. Wer ein Labor einlädt, gibt den Link selbst weiter.
  5. Nachrichten nur zum Auftrag. Nach dem Zuschlag schreiben sich Auftraggeber und Auftragnehmer direkt in DentalCube. Die Nachrichten betreffen nur diesen Auftrag, enthalten keine Patientendaten und werden sachlich gehalten. Unangemessene Nachrichten kann jeder melden.
  6. Datensatz nur über DentalCube. Zu jedem Auftrag gehört ein hochgeladener Datensatz. Er wird ausschließlich über DentalCube übermittelt, nicht per E-Mail, USB-Stick oder auf anderem Weg. Nur bei einer Störung der Plattform gilt § 3 Nr. 8 der AGB.
  7. Keine Patientendaten. Datensätze enthalten nur, was für die Fertigung nötig ist. Kiefer- und Modelldaten sind erlaubt; keine Patientennamen, Geburtsdaten, Fotos oder Gesichtsscans, auch nicht in Dateinamen.
  8. Datensätze vertraulich. Datensätze dürfen nur für den jeweiligen Auftrag genutzt werden. Sie werden 30 Tage nach Abschluss gelöscht.
  9. Sachlich und respektvoll. Nachrichten, Gegenvorschläge und Bewertungen bleiben sachlich. Keine Werbung in Nachrichten.

Für Auftraggeber

  1. Arbeit vollständig beschreiben. Produkt, Material, Menge, Termin und Lieferadresse gehören in den Auftrag.
  2. 10 Minuten zum Korrigieren. In den ersten 10 Minuten nach dem Einstellen können Sie einen Auftrag jederzeit abbrechen.
  3. Laufzeit der Auktion wählen. Bei einer Auktion wählen Sie die Laufzeit: 3, 6, 12, 24 oder 48 Stunden. Kurze Laufzeiten bringen schnell Angebote. Bei einer langen Laufzeit sollte die Lieferzeit danach kurz bleiben, damit dem Auftragnehmer genug Zeit zum Fertigen bleibt.
  4. Abbruch mit Angeboten nur mit Grund. Liegen schon Angebote vor, ist ein Abbruch nur mit sachlicher Begründung möglich. Die Labore mit Angebot sehen sie, DentalCube sieht alle Abbrüche.
  5. Nur echte Aufträge. Stellen Sie nur Arbeiten ein, die Sie wirklich vergeben wollen.
  6. Pünktlich zahlen. Wer einen Zuschlag erteilt, bezahlt die vereinbarte Leistung fristgerecht.
  7. Empfang bestätigen. Prüfen Sie die Lieferung zeitnah und bestätigen Sie den Empfang auf der Auftragsseite.

Für Auftragnehmer

  1. Preise vollständig. Der Preis für die Herstellung enthält das Material (ein Gesamtpreis, keine Einzelpositionen). Die Lieferung wird getrennt angegeben; der Gesamtpreis ist netto inklusive Material und Lieferung.
  2. Verbindlich anbieten. Bieten Sie nur, wenn Sie Kapazität haben. Bis zum Zuschlag können Sie ein Angebot zurückziehen.
  3. Zusagen einhalten. Material, Qualität und Termin wie vereinbart.
  4. Verzögerungen sofort melden. Über die Auftragsseite, sobald sie absehbar sind.
  5. Weitergabe nur mit Zustimmung. Sie fertigen den Auftrag selbst. Soll ein anderes Labor ihn fertigen, braucht es vorher die Zustimmung.
  6. Provision bei Zuschlag. Mit dem Zuschlag fällt die Provision von 0,99 % (zzgl. USt.) auf den Netto-Fertigungspreis an. Die Lieferkosten sind provisionsfrei.

Wenn etwas schiefgeht

  1. Problem melden. Beide Seiten können auf der Auftragsseite ein Problem melden.
  2. DentalCube prüft. DentalCube prüft jede Beanstandung und hört beide Seiten an.
  3. Sperre möglich. Nach drei bestätigten Beanstandungen innerhalb von 12 Monaten kann ein Labor gesperrt werden. Bei schweren Verstößen kann DentalCube die Nutzung sofort einschränken; gesperrt wird erst, nachdem das Labor sich äußern konnte.
  4. Begründung und Widerspruch. Jede Maßnahme wird begründet; das Labor kann widersprechen (§ 5 Nr. 6 der AGB).

Anlage 2 – Preisliste

Registrieren und Einstellen sind kostenlos; Geld fällt nur bei Zuschlag (Auftragnehmer) und bei gebuchtem Premium an. Alle Preise netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Version 3, Stand 23.10.2026.

Leistung Wer zahlt Preis (netto) Abrechnung
Registrierung, Profil, Aufträge einstellen, Angebote abgeben – kostenlos –
Provision bei Zuschlag Auftragnehmer 0,99 % vom Netto-Fertigungspreis (ohne Lieferkosten) monatlich, zahlbar in 14 Tagen
Premium (Leistungen nach den Premium-Bedingungen) Mitglied, das bucht 29 € pro Monat monatlich im Voraus, kündbar zum Monatsende

Beispiele Provision

Netto-Fertigungspreis (ohne Lieferkosten) Provision
20 € 0,20 €
170 € 1,68 €
1.000 € 9,90 €

Regeln

  • Die Provision entfällt, wenn DentalCube eine Beanstandung des Auftraggebers als berechtigt bestätigt oder der Auftrag nachweislich nicht geliefert wurde oder beide Mitglieder den Auftrag vor der Lieferung einvernehmlich aufheben (§ 6 Nr. 2 der AGB); gezahlte Provision wird gutgeschrieben.
  • Rechnungen kommen per E-Mail als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format.
  • Neue oder höhere Preise gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds (§ 4 Nr. 3 des Rahmenvertrags).

Anlage 3 – Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Dieser Vertrag ist Bestandteil des Nutzungsvertrags (§ 2 des Rahmenvertrags) und gilt mit dessen Annahme. Er regelt die Daten, die DentalCube für das Mitglied speichert und übermittelt, vor allem hochgeladene Datensätze. Er gilt vorsorglich, auch wenn diese nach § 7 Nr. 1 der AGB keinen Patientenbezug haben dürfen. Für Auftragsangaben, die DentalCube in der Auftragsbörse veröffentlicht, sowie für Profile und Bewertungen ist DentalCube eigener Verantwortlicher (§ 7 Nr. 7 der AGB, EuGH C-492/23 Russmedia); dafür gilt dieser Vertrag nicht.

§ 1 Parteien und Rollen

  1. Verantwortlicher ist das Mitglied, das Daten auf DentalCube hochlädt oder eingibt.
  2. Auftragsverarbeiter ist Dental Elements, Inhaber Christian Penz, Grüner Weg 2, 24896 Treia („DentalCube“).
  3. Für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten ist DentalCube selbst Verantwortlicher; dafür gilt die Datenschutzerklärung, nicht dieser Vertrag.
  4. Lädt der Auftragnehmer nach dem Zuschlag einen Datensatz herunter, übermittelt DentalCube ihn im Auftrag des Auftraggebers. Ab dem Download ist der Auftragnehmer für seine Kopie selbst verantwortlich. Datensätze werden ausschließlich über DentalCube übermittelt; jeder Auftrag braucht einen hochgeladenen Datensatz. Eine Übermittlung per E-Mail, USB-Stick oder auf anderem Weg ist nicht vorgesehen, außer bei einer Störung nach § 3 Nr. 8 der AGB; für einen solchen anderen Weg ist DentalCube nicht Auftragsverarbeiter.

§ 2 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Punkt Regelung
Gegenstand Speichern, Bereitstellen und Übermitteln von Datensätzen und Nachrichten zwischen zwei Mitgliedern auf der Plattform DentalCube
Zweck Vergabe und Abwicklung von Aufträgen zwischen Mitgliedern
Art der Verarbeitung Hochladen, Speichern, Bereitstellen per zeitlich begrenztem Link, Löschen
Arten von Daten Konstruktionsdatensätze (STL, PLY, OBJ), Nachrichten zwischen Mitgliedern. Patientendaten sind nach den AGB verboten; gelangen sie dennoch auf die Plattform, gilt dieser Vertrag auch für sie, einschließlich Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO)
Betroffene Personen Patienten der Zahnarztpraxen (nur bei Verstoß gegen das Verbot), Mitarbeiter der Mitglieder
Dauer Laufzeit des Nutzungsvertrags; Datensätze werden 30 Tage nach Abschluss des Auftrags gelöscht

§ 3 Weisungen

  1. DentalCube verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Mitglieds. Das gilt auch für Übermittlungen in ein Drittland; diese erfolgen nur über die in § 6 genannten Unterauftragsverarbeiter und auf den dort genannten Grundlagen. Die Weisungen sind dieser Vertrag und die Nutzung der Plattformfunktionen (z. B. Hochladen, Zuschlag, Löschen). Ist DentalCube gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet, teilt es dies dem Mitglied vorher mit, soweit das Gesetz die Mitteilung nicht verbietet.
  2. Weitere Weisungen erteilt das Mitglied in Textform an dentalelements24@gmail.com.
  3. Hält DentalCube eine Weisung für rechtswidrig, teilt es dies dem Mitglied unverzüglich mit und darf sie bis zur Klärung aussetzen.
  4. DentalCube verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind zusammengefasste, anonyme Marktvergleiche nach § 7 Nr. 6 der AGB, die keine Datensätze verwenden.

§ 4 Vertraulichkeit

Personen, die für DentalCube Zugriff auf die Daten haben, sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriff hat nur, wer ihn für Betrieb, Support oder Prüfung einer Beanstandung braucht.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Bereich Maßnahme
Speicherort Datenbank, Dateispeicher und Serverfunktionen in Irland; Unterauftragsverarbeiter siehe § 6
Zugang Anmeldung nur für geprüfte, freigeschaltete Mitglieder; Admin-Zugang nur für den Betreiber
Zugriff auf Datensätze Privater Speicher; Download nur für das Mitglied mit Zuschlag über einen zeitlich begrenzten Link
Übertragung Verschlüsselt (HTTPS/TLS 1.2 oder 1.3, Umleitung von http auf https, HSTS)
Speicherung Verschlüsselung der gespeicherten Daten durch den Speicheranbieter (AES-256)
Löschung Automatisch 30 Tage nach Abschluss des Auftrags
Kalkulationsdaten Lokal oder Ende-zu-Ende-verschlüsselt; DentalCube kann sie nicht lesen
Datensparsamkeit Verbot von Patientendaten in Dateien, Dateinamen und Texten
Sicherung und Wiederherstellung Tägliche Sicherung der Datenbank beim Speicheranbieter, spätestens mit Aufnahme des Regelbetriebs; Wiederherstellung über den Anbieter
Überprüfung DentalCube überprüft die Maßnahmen mindestens einmal im Jahr und nach jedem Sicherheitsvorfall auf ihre Wirksamkeit, einschließlich einer Probe-Wiederherstellung aus der Sicherung

DentalCube darf die Maßnahmen weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

  1. Das Mitglied stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
Anbieter Leistung Ort der Verarbeitung Grundlage für Zugriffe aus Drittländern
Supabase Pte. Ltd., Singapur, mit Supabase, Inc., USA (Support und Betrieb) Datenbank, Dateispeicher, Anmeldung, Sicherungen, Versand von Systemmails (bis zur eigenen Domain) Irland; Zugriffe für Support und Betrieb aus Singapur und den USA möglich Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Vercel Inc., USA Hosting, Serverfunktionen; öffentliche Seiten über ein weltweites Auslieferungsnetz Serverfunktionen in Dublin (Region dub1); Zugriffe aus den USA möglich EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss, Art. 45 DSGVO)
Plus Five Five, Inc. („Resend“), USA Versand der Plattform-Mails (Rechnungen, Erinnerungen, Vertragsexemplare), sobald der Mailversand eingerichtet ist Versand aus Irland; Konto- und Protokolldaten in den USA EU-US Data Privacy Framework, ergänzend Standardvertragsklauseln

DentalCube prüft diese Angaben bei jeder Änderung eines Anbieters und mindestens einmal im Jahr.

  1. DentalCube kündigt neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Das Mitglied kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Nutzungsvertrag dann fristlos kündigen.
  2. DentalCube schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag mit gleichwertigen Datenschutzpflichten. Erfüllt ein Unterauftragsverarbeiter seine Pflichten nicht, haftet DentalCube dem Mitglied dafür wie für eigenes Handeln (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 7 Unterstützung des Mitglieds

  1. DentalCube unterstützt das Mitglied bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Löschung u. a.), soweit es die Daten verarbeitet. Erreicht eine solche Anfrage DentalCube direkt, leitet es sie unverzüglich an das Mitglied weiter.
  2. DentalCube unterstützt das Mitglied mit den Informationen, die ihm vorliegen, bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen und Benachrichtigungen nach einer Datenpanne, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 32 bis 36 DSGVO).

§ 8 Datenpannen

DentalCube meldet dem Mitglied eine Verletzung des Schutzes der Daten des Mitglieds unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den bekannten Angaben zu Art, Umfang und Folgen sowie den ergriffenen Maßnahmen. So kann das Mitglied seine eigene Meldefrist von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) einhalten.

§ 9 Löschung und Rückgabe

  1. Datensätze löscht DentalCube automatisch 30 Tage nach Abschluss des Auftrags; das Mitglied kann sie vorher selbst löschen.
  2. Rückgabe: Das Mitglied kann wählen, ob DentalCube die Daten zurückgibt oder löscht. Die Rückgabe erfolgt, indem DentalCube die Daten zum Herunterladen bereitstellt: Datensätze, solange sie gespeichert sind, auf der Auftragsseite, Nachrichten als Archiv (PDF, Excel oder CSV) und die übrigen Daten über den Datenexport (§ 7 Nr. 6 des Rahmenvertrags). Das ist bis zum Vertragsende und danach noch 30 Tage möglich. Auf Wunsch stellt DentalCube die Daten in diesem Zeitraum auch auf anderem Weg bereit.
  3. Löschung bei Vertragsende: Nach Ablauf der 30 Tage löscht bzw. anonymisiert DentalCube die Daten, die es im Auftrag verarbeitet, einschließlich vorhandener Kopien. Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (Rechnungen, Steuermeldung, Nachweise zu Vertrag und Meldungen) werden bis zum Ablauf der Frist gesperrt aufbewahrt und danach gelöscht.
  4. Datensicherungen: Kopien in Datensicherungen werden nicht einzeln gelöscht. Sie verschwinden, wenn die Sicherung nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist beim Speicheranbieter überschrieben wird, und sind bis dahin gegen jede Nutzung gesperrt. Muss DentalCube eine Sicherung einspielen, löscht es dabei Daten, die vorher schon gelöscht waren, sofort erneut.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

  1. DentalCube stellt dem Mitglied auf Anfrage die Informationen bereit, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind.
  2. Das Mitglied kann Kontrollen nach vorheriger Anmeldung mit mindestens 14 Tagen Vorlauf durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, in der Regel höchstens einmal im Jahr und zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Kosten trägt das Mitglied. Bei einem Sicherheitsvorfall, einem konkreten Verdacht auf einen Datenschutzverstoß oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde ist eine Kontrolle auch kurzfristig und außerhalb dieses Rhythmus möglich; bestätigt sich ein Verstoß von DentalCube, trägt DentalCube die Kosten.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag für den Datenschutz dem übrigen Nutzungsvertrag vor.
  2. Für Haftung, Laufzeit, Recht und Gerichtsstand gelten die Regeln des Rahmenvertrags; Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
  3. Der Vertrag wird mit dem Rahmenvertrag elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

Anlage 4 – Auftragsbedingungen zwischen den Mitgliedern

Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag, der über DentalCube zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer zustande kommt, soweit die beiden Mitglieder im Auftrag oder Angebot nichts anderes vereinbaren. Abweichende Vereinbarungen der Mitglieder gehen vor. DentalCube ist nicht Partei des Auftrags.

  1. Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Prüfung und Mängelrüge: Der Auftraggeber prüft die Lieferung nach Empfang. Sichtbare Mängel rügt er innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang über die Auftragsseite. Mängel, die erst später erkennbar werden (z. B. bei der Einprobe), rügt er unverzüglich nach ihrer Entdeckung über die Auftragsseite. Welche Folgen eine verspätete Rüge hat, richtet sich nach dem Gesetz (bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft § 377 HGB); darüber hinaus schließen diese Fristen keine Mängelrechte aus.
  3. Störung der Plattform: Verzögert sich die Übermittlung des Datensatzes durch eine Störung der Plattform, verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Störung, soweit die Mitglieder nichts anderes vereinbaren. Für den Austausch auf anderem Weg gilt § 3 Nr. 8 der AGB.
  4. Zahlung: Der Auftragnehmer stellt seine Rechnung direkt an den Auftraggeber. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
  5. Gewährleistung: Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.